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   OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14   

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OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14 (https://dejure.org/2014,8595)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2014 - 2 NB 133/14 (https://dejure.org/2014,8595)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2014 - 2 NB 133/14 (https://dejure.org/2014,8595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung der Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Numerus clausus Verfahren; Vorläufige Zulassung zum Studium für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre im zweiten Fachsemester zum Sommersemester 2014

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Numerus clausus Verfahren; Vorläufige Zulassung zum Studium für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre im zweiten Fachsemester zum Sommersemester 2014

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 1
    Bestimmung der Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Numerus clausus Verfahren; Vorläufige Zulassung zum Studium für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre im zweiten Fachsemester zum Sommersemester 2014

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Das Verwaltungsgericht hat in Numerus clausus-Verfahren den Sachverhalt gemäß § 86 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. auch Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 -, BVerfGE 85, 36 = DVBl. 1992, 145) aufzuklären und insoweit gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verwaltungsvorgänge beizuziehen.

    Es ist allerdings geboten, daß die Verwaltungsgerichte von ihren Erkenntnis- und Erfahrungsstand ausgehend die gegebenen Begründungen nachvollziehen, Streitpunkten entsprechend dem Stand der Rechtsprechung und der öffentlichen Diskussion nachgehen und die Einwände der Prozeßbeteiligten würdigen (vgl. BVerfGE 85, 36/58).

    Definiert die Verordnung die Ausbildungskapazität mittels Zahlenwerten und Formeln, so muß sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auch auf deren Ableitung erstrecken (vgl. BVerfGE 85, 36).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Zwar seien die Verwaltungsgerichte unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 2004 (- 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112) gehalten, in Hochschulzulassungsstreitigkeiten schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von Amts wegen die kapazitätsbestimmenden Faktoren zu prüfen.

    Dem ist durch den später ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 2004 (- 1 BvR 356/04 -, a.a.O.) nicht die Grundlage entzogen worden.

  • VGH Bayern, 15.10.1998 - 7 CE 98.10016
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Den Antragstellern ist dieser Bericht (Datenerhebungsformularsatz) auf Verlangen zu übermitteln; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BayVGH vom 15.10.1998 - 7 CE 98.10016; vom 17.11.1998 - 7 CE 98.10022).

    Der erkennende Senat verfährt in ständiger Rechtsprechung auf diese Weise (vgl. vom 15.10.1998 - 7 CE 98.10016); auch insoweit besteht demnach kein Klärungsbedarf in einem Beschwerdeverfahren.

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Grundsätzlich ist alles vorzulegen, was der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht und der Gewinnung von Grundlagen für die Führung des Prozesses durch die Beteiligten dienlich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 9.11.1962 - VII B 91.62 -, BVerwGE 15, 132 = NJW 1963, 553; Beschl. v. 24.11.2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229 = NVwZ 2004, 485).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Wie in anderen Verfahren auch gebietet somit die Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO im hochschulzulassungsrechtlichen Eilverfahren, daß die Verwaltungsgerichte den Gesichtspunkten, die von den Beteiligten vorgetragen werden, nachzugehen haben und weiter die Elemente der Ermittlung der Zulassungszahl, die erkennbar überprüfungsbedürftig sind, untersuchen müssen (vgl. BVerwGE 66, 237/238; NVwZ 1988 1019/1020; Geiger in Eyermann, RdNr. 10 zu § 86; Redeker/v. Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl. 1997, RdNr. 11 zu § 86).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Zwar ist die beschwerdeführende Seite durch eigene Versäumnisse in erster Instanz nicht grundsätzlich gehindert, diese im Beschwerdeverfahren auszugleichen (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, u. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Wie das OVG Greifswald mit Beschluss vom 7.9.2010 (- 1 M 210/09 -, NordÖR 2011, 93) zutreffend ausgeführt hat, reicht es im Beschwerdeverfahren nicht aus, auf vermeintliche Ermittlungsdefizite im erstinstanzlichen Verfahren zu verweisen und/oder das Rechtsmittelgericht um weitere Ermittlungen mit dem Ziel zu bitten, Darlegungsdefizite im eigenen Vorbringen auszugleichen bzw. eigene Darlegungen zu ersetzen.
  • VGH Bayern, 17.11.1998 - 7 CE 98.10022
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Den Antragstellern ist dieser Bericht (Datenerhebungsformularsatz) auf Verlangen zu übermitteln; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BayVGH vom 15.10.1998 - 7 CE 98.10016; vom 17.11.1998 - 7 CE 98.10022).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    Grundsätzlich ist alles vorzulegen, was der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht und der Gewinnung von Grundlagen für die Führung des Prozesses durch die Beteiligten dienlich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 9.11.1962 - VII B 91.62 -, BVerwGE 15, 132 = NJW 1963, 553; Beschl. v. 24.11.2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229 = NVwZ 2004, 485).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
    In seiner Entscheidung vom 8. Februar 1984 (BVerfGE 66, 152/174) ist auch das Bundesverfassungsgericht selbst zu der Auffassung gelangt, daß im zu entscheidenden Fall sowohl die Überprüfung des Krankenversorgungsabzuges für Tiermedizin als auch des Curricularnormwertes dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben mußte.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

  • VGH Bayern, 19.02.1999 - 7 ZE 98.10059
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2015 - 2 NB 78/15

    Kapazitätsunterlagen; Rechtsmittelbelehrung; Vorlagepflicht

    Zur Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Numerus clausus-Verfahren (Anschluss an Senatsbeschl. v. 29. April 2014 - 2 NB 133/14 -).

    6 In welchem - gestuften - Umfang die Hochschulen in Bezug auf die Kapazitätsberechnung vorlagepflichtig sind, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 29. April 2014 (- 2 NB 133/14 -, juris) dargelegt.

  • VG Minden, 16.07.2015 - 10 L 187/15

    Kapazitätsberechnung i.R.d. Zulassung zum Studium des Studienfachs Soziale Arbeit

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 NB 133/14 - , juris Rn. 8.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 19. Februar 1999 - 7 ZE 98.10059 -, juris Rn. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 10 B 1540/13.GM.S3 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 NB 133/14 - , juris Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2020 - 13 C 8/20
    Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht in kapazitätsrechtlichen Eilverfahren vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 NB 133/14 -, juris, Rn. 9 ff., insb.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 2 NB 285/14

    Abschluss des Vergabeverfahrens; Dienstleistungsbedarf; Mitwirkungspflicht;

    Gleichwohl hat sie ihre Mitwirkungspflichten (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 29.4.2014 - 2 NB 133/14 -, juris) jedenfalls insoweit nicht mehr hinreichend erfüllt, als sie auf die detaillierten Rügen der Antragstellerin die danach gebotenen Konkretisierungen ihrer Kapazitätsberechnung nicht mehr nachgeholt hat bzw. nicht mehr hat nachholen können.
  • VG Lüneburg, 02.11.2016 - 6 C 52/16

    Ausschlussfrist; Studienplatzvergabe; Zulassung außerhalb der Kapazität;

    Wenn ein Antragsteller nichts weiter vorträgt und auch keine Einsicht in die Kapazitätsunterlagen nimmt, also nicht einmal skizzenhaft darstellt, wo er Mängel vermutet und Aufklärungsbedarf sieht, so endet die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.04.2014 - 2 NB 133/14 -, juris, Rn. 8).
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